DAS BIETERVERFAHREN
Individuelle Wege für eine erfolgreiche Vermarktung.
Verkaufen zum Höchstpreis mit dem Bieterverfahren
Eine Möglichkeit zur Erzielung des höchsten Marktpreises in einem vordefinierten Zeitraum und volatilen Märkten ist das strukturierte Bieterverfahren. Die Immobilie wird potenziellen Käufern ohne Angebotspreis, entweder verdeckt oder offen, angeboten. Die Interessenten erhalten alle relevanten Daten zum Kauf sowie einen Termin vor Ort zur Veranschaulichung der Immobilie und geben nach der Besichtigung zu einem definierten Zeitpunkt ein Gebot ab. Wir werten die Gebote mit dem Eigentümer aus und unterstützen bei der Auswahl. Die Vorteile des Bieterverfahrens liegen im geplanten und strukturierten Ablauf sowie der automatischen Findung des Höchstpreises.
Wissenswertes zum Bieterverfahren
Geeignete Immobilien für das Bieterverfahren
- Befindet sich die Immobilie in einer Stadt oder Metropole mit geringen Angeboten an Immobilien, finden sich genügend Interessenten für ein Bieterverfahren.
- Handelt es sich um eine äußerst attraktive Immobilie in bester Lage, gestaltet sich der Verkauf durch das Bieterverfahren übersichtlicher und einfacher. Die Wahrscheinlichkeit für einen Verkauf zum besten Preis ist höher.
- Eine renovierungsbedürftige Immobilie an guter Lage ist stark schwankenden Preisschätzungen ausgesetzt. In diesem Fall bestimmt der Markt durch ein Bieterverfahren den Preis automatisch selbst.
Vorteile des Bieterverfahrens im Überblick
- Die Wahrscheinlichkeit zur Erreichung des besten Verkaufspreises wird durch den größeren Wettbewerb unter den Bietenden erhöht. Das Erreichen des optimalen Verkaufspreises wird durch den größeren Wettbewerb unter den Bietern wahrscheinlicher.
- Mit dem Bieterverfahren steigen die Chancen, dass der Kauf in kurzer Zeit abgeschlossen ist.
- Der Umstand, dass im Angebot in der Regel kein fester Preis, sondern ein Mindestgebot genannt ist, spricht deutlich mehr Interessenten an.
- Da Bieterverfahren verunmöglicht Kaufpreisverhandlungen hinter verschlossenen Türen und ermöglicht maximale Transparenz.
Vorbereitung auf das Bieterverfahren
- Informationen zum Standort
- Beschreibung des Gebäudes
- Grundrisse
- Schnitte
- Beurteilung des Baurechts
- Übersicht der Miete oder Pacht
- Prüfung der Belastung
- Eintrag im Grundbuch
Auswahl der Zielgruppen
Ansprache der Zielgruppen
Angebotssicherung
Mit welchen Interessenten es zu weiterführenden Verkaufsverhandlungen kommen soll, wird nach der Prüfung der ersten Kaufangebote entschieden. Die ausgewählten Käufer erhalten weitere Unterlagen zwecks Ankaufsprüfung. Nach der Klärung von allfälligen Fragen werden die Kandidaten gebeten, ein weiteres Angebot zum Kauf abzugeben. Den Interessenten kann auf Wunsch die Möglichkeit zur Nachbesserung des ersten Angebotes gegeben werden.
Zweistufiges Bieterverfahren als Sonderform.
Das zweistufige Bieterverfahren empfiehlt sich bei sensiblen Objekten, welche einen großen Kreis an Interessenten anspricht. Der Vorteil dieses Verfahrens ist das indikative Angebot, bei welchem detailliertere Verkaufsverhandlungen lediglich in einem kleinen Kreis von ernsthaften Interessenten stattfindet.
Durch diese Möglichkeiten werden die Einsicht in die Unterlagen und Besichtigungstermine so gering wie möglich gehalten und der Mieter hat einen besseren Schutz. Ein definitives und verbindliches Angebot wird im späteren Verlauf des Verfahrens abgegeben.
Entscheidungsfindung
Vertragsverhandlung
Termin beim Notar und Übergabe der Immobilie
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